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  • AutorenbildEthius Invest

Ausschlusskriterien mit Toleranzspielräumen im «Responsible Investing», trügerisch oder sinnvoll?

Aktualisiert: 15. Aug. 2022

Umfangreiche Ausschlusskriterien sind im Anlagesegment des «Responsible Investing» heutzutage Standard und gelten für viele unabhängige Qualitätskontrollinstanzen als Mindeststandard, z.B. zur Erlangung «grüner» Gütesiegel. Doch noch immer sind konsequente Ausschlüsse von kontroversen Geschäftsfeldern im Sinne einer Null-Toleranz Umsatzschwelle kein Branchenstandard für ETFs oder aktiv verwaltete Fonds. Dieser Fachartikel erklärt, worauf Investorinnen und Investoren bei der Analyse von Ausschlüssen besonders achten müssen. Unterschiede zwischen und Anwendungsbeispiele von Ausschlusskriterien im «Responsible Investing» werden erklärt und besprochen.


Ausschlusskriterien anhand von Branchen, Geschäftsfeldern und Geschäftspraktiken erklärt


Ausschlusskriterien sind Teil der Anlagestrategien von Fondsanbietern zur Gestaltung ESG-verträglicher Fonds, die Kriterien aus den Bereichen Umwelt, Soziales und Unternehmensführung berücksichtigen. Die Ausschlusskriterien werden sowohl für ETFs als auch für aktiv gemanagte Fonds angewendet und sollen gewisse Bereiche systematisch aus dem Investmentuniversum der Fonds ausschließen. In der Regel werden diese Kriterien in den Verkaufsunterlagen ausgewiesen[1], um es Anleger:innen zu ermöglichen, sich gezielt für Finanzprodukte zu entscheiden, die ihren ethischen und nachhaltigen Werten entsprechen und nicht mit kontroversen Wirtschaftspraktiken in Verbindung stehen. Durch diese Kriterien können ganze Branchen oder gewisse Geschäftsfelder und Geschäftspraktiken ausgeschlossen werden.


Ein Fondsanbieter kann festlegen, ob die Ausschlusskriterien nur produzierende Unternehmen betrachten, oder ob sie auch auf Zulieferer in der Wertschöpfungskette angewendet werden.[2] Gerade wenn Menschenrechtsverletzungen vorkommen, passieren diese häufig in der vorgelagerten Lieferkette eines Unternehmens, weshalb es wichtig ist, die Ausschlusskriterien ebenfalls auf die Zulieferer anzuwenden. Des Weiteren können Fondsanbieter ihre Ausschlusskriterien nicht nur auf der Ebene der Produktion und Dienstleistungen anwenden, sondern ebenfalls spezifizieren, inwiefern diese auch den Vertrieb von Produkten oder Dienstleistungen abdecken. Wird etwa Atomenergie aus einem Fonds ausgeschlossen, sollte präzisiert werden, ob lediglich Betreiber von Atomkraftwerken ausgeschlossen werden, oder ob der Ausschluss auch Unternehmen betrifft, die Atomenergie vertreiben.

Die nebenstehende Tabelle zeigt einen Überblick über die zehn häufigsten Ausschlusskriterien, welche 2020 in Deutschland gemäß den Daten des Forums für Nachhaltige Geldanlagen (FNG) bei Fonds angewendet wurden[3]:















Ausgewählte Ausschluss-Beispiele anhand des Ethius Global Impact Fonds

Im Folgenden werden einige Ausschlusskriterien des Ethius Global Impact Fonds erläutert. Sie wurden implementiert, weil die kontroversen Geschäftspraktiken oder Branchen in Widerspruch zu Handlungsfeldern stehen, in denen Ethius Invest einen Beitrag mit seinem Fonds leisten möchte, wie etwa die Bekämpfung der Armut, der Entwaldung und des Klimawandels oder der Erhalt der Biodiversität.


In Bezug auf kontroverse Geschäftspraktiken schließt Ethius Invest Unternehmen aus seinem Portfolio aus, die entweder selbst, deren Subunternehmer oder Zulieferer nachweislich gegen die Prinzipien der International Labour Organisation bezüglich Kinderarbeit verstoßen. Auf der Ebene der Umwelt werden diejenigen Unternehmen aus dem Fonds ausgeschlossen, die direkt oder indirekt in einem kontroversen Umweltverhalten verwickelt sind. Dies beinhaltet Unternehmen, die Umweltgesetze oder allgemein anerkannte ökologische Mindeststandards massiv missachten. Darunter fallen beispielsweise Großprojekte, wie Pipelines, Minen, Kraftwerke und Staudämme, welche eine besonders schädliche Wirkung auf die Ökosysteme in der betroffenen Region in jeglicher Form haben, beispielsweise durch Entwaldung oder die Gefährdung des Trinkwassers. Auch hier gilt das Ausschlusskriterium für direkte Verursacher und für deren Zulieferer oder Subunternehmer, es ist zudem aber auch und insbesondere für finanzielle Dienstleister solcher Großprojekte relevant, wie etwa Geldgeber oder Versicherer.


Als ganzes Geschäftsfeld schließt der Ethius Global Impact Fonds die Grüne Gentechnik aus, da sie die Biodiversität gefährdet. Der Fonds schließt über dieses Kriterium alle Produzenten aus, deren Umsatz zu einem noch so kleinen Teil mit der Produktion genetisch veränderter Pflanzen und Tiere zu Zwecken der landwirtschaftlichen Nutzung generiert wird ( > 0 % Umsatzanteil).


Auch ganze Branchen werden über die Ausschlusskriterien des Ethius Global Impact Fonds disqualifiziert: etwa jegliche Tätigkeit rund um die Förderung, Aufbereitung oder Verbrennung von fossilen Brennstoffen, da diese den Klimawandel befeuern. Ausgeschlossen werden fossile Brennstoffproduzenten, bei denen eine der folgenden Gegebenheiten vorhanden ist:


- Die Förderung von Erdöl beträgt mehr als 0,5 % der globalen Förderung oder erwirtschaftet mehr als 5 % der Umsätze des Unternehmens

- Die Raffination und/oder Verbrennung von Erdöl macht mehr als 5 % der Umsätze aus

- Die Förderung von Braun- und/oder Steinkohle beträgt mehr als 0,5 % der globalen Förderung oder erwirtschaftet mehr als 5 % der Umsätze des Unternehmens

- Die Aufbereitung oder Verbrennung von Kohle macht mehr als 5 % der Umsätze aus

- Hydraulisches Fracturing (“Fracking”) wird ab mehr als 5 % des Umsatzes und die Gewinnung fossiler Brennstoffe aus Ölsanden wird ab > 0 % Umsatzanteil ausgeschlossen



Relevanz von Umsatzschwellen zur Identifizierung von Konzernen, die für das Investment-Universum eines Fonds nicht in Frage kommen


Eine bereits angedeutete Schraubstelle, die Fondsanbieter bei der Festlegung von Ausschlusskriterien zur Verfügung steht, sind die Umsatzgrenzen. Sie können damit bestimmen, wie hoch der Umsatzanteil eines Portfoliounternehmens durch eigentlich ausgeschlossene Branchen, Geschäftspraktiken oder Produkte sein darf, um nach der selbst festgelegten Definition des Anbieters weiterhin als «responsible» (zu dt. verantwortungsvoll) zu gelten. Wenn etwa eine Umsatzschwelle von 5 % für den Bereich Rüstungsgüter festgelegt ist, dürfen die Unternehmen des Anlageuniversums maximal 5 % ihres Umsatzes mit der Herstellung von Waren für die Rüstungsindustrie bestreiten. Solche Umsatzschwellen sind auch für strenge Nachhaltigkeitsfonds nicht unüblich und in den meisten Fällen auf juristische Gründe zurückzuführen:[4] Fondsanbieter können sich mit Umsatzschwellen vor Klagen schützen, etwa falls ein weltweit agierender Konzern mit verzweigten Zulieferungs- und Produktionsketten indirekt an einem Unternehmen beteiligt ist, das in einem eigentlich ausgeschlossenen Bereich aktiv ist.


Diese Umsatzschwellen sind dann jedoch problematisch, wenn Fondsanbieter mit dem Namen ihres Fonds oder sonstiger Reklame den falschen Eindruck erwecken, dass eine Nulltoleranz gegenüber gewissen Branchen oder Geschäftspraktiken herrscht. Gerade bei ETFs werden die Umsatzschwellen gemäß den Recherchen von Ecoreporter oftmals sehr großzügig gesetzt und können Investor:innen in die Irre führen. In einem der untersuchten Fälle warb ein ETF damit, Kohlestrom und dessen Förderung auszuschließen, legte in diesem Bereich jedoch eine fragwürdige Umsatzschwelle von 25 % fest. Eine solch hohe Toleranzgrenze weckt den Verdacht von Greenwashing, denn sie erlaubt es einem als nachhaltig angepriesenen Fonds problemlos, einen Betreiber eines Kraftwerks im Portfolio zu halten. Für Ethius Invest sind Umsatzschwellen von mehr als 2 % nicht vertretbar, denn obwohl eine Toleranzgrenze von 5 % auf dem ersten Blick nach wenig klingen mag, kann dies in Wirklichkeit sehr fragwürdige Investitionen verbergen.


Für an «Responsible Investing» interessierte Investor:innen hat das FNG verschiedene Standards (mit)entwickelt, die es ihnen erlauben, nachhaltige Geldanlagen auch auf ihre Ausschlusskriterien zu überprüfen. Es bietet eine Plattform an, auf der Fondsanbieter ein Nachhaltigkeitsprofil erstellen können, in dem sie vermerken, welche Ausschlusskriterien für ihren Fonds gelten. Diese Nachhaltigkeitsprofile stellen jedoch keine vollständige Anlageberatung dar, da sie auf Selbstaussagen der Fondsanbieter beruhen. Dennoch sind sie eine wichtige Informationsquelle und ein elementarer Baustein zur Erlangung des FNG-Siegels, der Qualitätsstandard für nachhaltige Geldanlagen im deutschen Sprachraum. Mit seiner ganzheitlichen Methodik und der unabhängigen Überprüfung der Vorgaben gilt er als sehr vertrauenswürdiges Label für nachhaltige Anlageentscheide. Eine weitere wichtige Informationsquelle, die vom FNG mitgetragen wird, ist der Eurosif-Transparenz-Kodex. In diesem Report kann ein Fondsanbieter beispielsweise festhalten, welche Umsatzschwellen für seine Ausschlusskriterien gelten.


Abwägung zwischen «Null-Toleranz» und einer Ausnahme zugunsten der Transformation im Ethius Global Impact Fonds


Fondsbetreiber müssen abwägen, in welchen Bereichen eine «Null-Toleranz» gelten soll, oder ob im Sinne des Fondszwecks eine tiefe Umsatzschwelle akzeptabel sein könnte. Im Bereich fossile Brennstoffe hat sich Ethius Invest entschieden, als Ausnahme eine Umsatzschwelle von 5 % zuzulassen. Dies ermöglicht es dem Vermögensverwalter den dänischen Konzern Orsted in seinem Portfolio zu behalten, um das Unternehmen in seinem beispielhaften Transformationsprozess begleiten zu können. 2017 hatte der Konzern entschieden, seinen Kohleverbrauch, der 2006 noch 6,2 Millionen Tonnen pro Jahr betrug, bis 2023 auf 0 % zu reduzieren. In diesem Transformationsprozess ersetzte Orsted die Kohle in seinen Kraftwerken mit Biomasse, während es auch im großen Stil auf Offshore Windinstallation setzte. Ethius Invest sieht diese Toleranzgrenze als Chance, ein Unternehmen, das sich in einem beträchtlichen Transformationsprozess befindet, auf seinem Weg zu begleiten. Die Positivkriterien, die bei Ethius Invest als weitere Anlagestrategie angewendet werden und dazu dienen, zukunftsrelevante Handlungsfelder zu fördern, sorgen dafür, dass nur Transformations-Unternehmen für das Anlageuniversum in Frage kommen.


Die Anwendung der Ausschlusskriterien ist der wohl verbreitetste Teil der Anlagestrategien von nachhaltigen ETFs und nachhaltigen aktiv verwalteten Fonds. Für Anleger:innen lohnt es sich, diese Kriterien genauer zu betrachten, denn die Namen von nachhaltig klingenden Fonds können leicht darüber hinwegtäuschen, dass sich kontroverse Unternehmen in ihrem Anlageuniversum befinden, die im Widerspruch zu den Erwartungen der Investor:innen stehen. Die Qualitätsstandards des FNG leisten einen großen Beitrag, um sich in diesem Bereich mehr Klarheit zu verschaffen.

[1] https://www.forum-ng.org/en/markt/nachhaltige-anlagestrategien [2] https://www.bayerninvest.de/nachhaltigkeit/wissen/was-sind-ausschlusskriterien/index.html [3] https://www.forum-ng.org/fileadmin/Marktbericht/2021/FNG_Marktbericht2021_Online.pdf [4] https://www.ecoreporter.de/artikel/viele-schlupfl%C3%B6cher-etfs-und-ihr-problem-mit-ausschlusskriterien/


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